Firmengründung in Paraguay

Wenn Sie sich in Paraguay selbstständig machen wollen, bieten sich folgende Möglichkeiten an, Ihrem Unternehmen einen rechtlichen Rahmen zu geben: Sociedad de responsabilidad limitada     GmbH

Sociedad Anonima     AG Sociedad en comandita     KG

Sociedad colectiva     OHG

Sociedad cooperativa     Genossenschaft

Sobald Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung haben, können Sie problemlos Ihre eigene Firma gründen. Europäer bevorzugen die sogenannte „S.R.L.“ – bei uns als GmbH bekannt. Dazu benötigen Sie zwei Personen und ein Mindestkapital von 2.500 Euro. Das Geld muss zu Nachweiszwecken für die Dauer von etwa einer Woche auf ein Konto der Landeszentralbank eingezahlt werden. Es lohnt sich auch, in Paraguay die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Der Gewinn wird mit 10 bis 30 % besteuert.

Es sei aber noch einmal ausdrücklich davor gewarnt, sich in dieser Angelegenheit vertrauenswürdig an „alte“ Einwanderer zu wenden. Die Ankunft eines „Neulings“ spricht sich in einschlägigen Kreisen sehr schnell herum, und nur zu oft ist man dankbar für sogenannte gute Ratschläge eines „Insiders“, der noch dazu  ein  eigener  Landsmann  ist.  Was  dann  folgt,  können  Sie  gerne  unter www.ausgewandert.at nachlesen. Halten Sie sich auch immer vor Augen, dass man in Paraguay für Geld fast alles kaufen kann, auch jede Dienstleistung in höheren Kreisen. [...]