Steuern und Maßnahmen des Finanzministeriums

Für sämtliche Einkünfte, welche man als Privatmann hat, wird in Paraguay keine Einkommensteuer erhoben. Anders sieht es aus, wenn Sie im Land eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Dann fallen Gewinnertragssteuern an. Das bedeutet, dass Sie vom erwirtschafteten Gewinn Steuern in Höhe von 10 bis

30 % bezahlen müssen. In der Regel liegt der Steuersatz bei ca. 15 %. Außerdem fallen noch 10 % Mehrwertsteuer an.

Im Juli 2007 wurde vom paraguayischen Finanzministerium ein neues System namens „Hechauka“ eingeführt. Die dafür notwendige Software wird vom Finanzministerium ausgegeben.

Das  System  verpflichtet  bestimmte  Großunternehmen,  bestimmte  Daten über Lieferanten und Kunden unverzüglich an das Finanzministerium zu melden. Betroffen sind Unternehmen, die Mehrwertsteuer einbehalten und abführen, sämtliche Exporteure und Importeure, die mit den Sonderregelungen der  Tourismusimporte arbeiten, sowie Kreditkarten-Unternehmen, zu denen auch die Banken gehören. Vertreter der Geschäftsbanken hatten sofort beim Fi- nanzministerium protestiert, da nach ihrer Ansicht das Bankgeheimnis durch die neuen Bestimmungen verletzt werde, was nur mit einem gerichtlichen Beschluss zulässig sei. Verhandlungen sind im Gange, doch nach jetzigem Stand müssen die Banken dem Fiskus gegenüber Angaben zu vergebenen Krediten, gezahlten Raten und Zinsen machen. [...]